LEADER - Förderung
Die nächste Bewerbungsphase startet am 10. März 2025 und läuft bis zum 11. April 2025, 12:00 Uhr.
Prinzipiell können Sie jede Idee in den LEADER-Prozess einbringen,
sofern Ihre Projektidee dazu beiträgt,
dass die "Regionale Entwicklungsstrategie" (RES) erfüllt
und die Region Oberberg: 1000 Dörfer - eine Zukunft gestärkt wird.
Ihre Projektidee muss mindestens zu einem Handlungsfeld der Regionalen Entwicklungsstrategie passen.
Übersicht unserer Handlungsfelder (HF) und Handlungsziele:
Folgende Voraussetzungen erfüllt Ihre Idee ebenso?
Ihr Projekt wird in der LEADER-Region Oberberg umgesetzt.
Ihr Projekt ist innovativ, zumindest werden vorhandene Ansätze mit neuen ergänzt.
Ihr Projekt ist nachhaltig, es wirkt über die Projektlaufzeit hinaus.
Ihr Projekt ist öffentlich zugänglich, weist einen signifikanten öffentlichen Nutzen auf oder schafft ein neues Angebot für eine breite Öffentlichkeit.
Ihr Projekt hat noch nicht begonnen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. eingetragene Vereine, Unternehmen, Stiftungen, Städte, Gemeinden und Privatpersonen.
Wieviel genau wird gefördert?
Die Mindestförderung beträgt bei privaten Antragstellern 1000 €.
Projekte von öffentlichen Antragstellern werden ab 12.500 € gefördert.
Die Höchstfördersumme beträgt in unserer Region 150.000 €.
Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
(Ausnahme: ab 2025 können wirtschaftlich ausgerichtete Projekte nur noch mit einem Fördersatz von 40% gefördert werden,
bei Projekten die inhaltlich zu den Fördergegenständen der Richtlinie Struktur- und Dorfentwicklung passen,
liegt der Fördersatz je nach Organisationsform des Antragstellers zwischen 35% oder 65%).
Die übrigen 30 % sind als Eigenanteil vom Projektträger selbst aufzubringen. Ko-Finanzierung von öffentlichen Stellen oder privaten Unterstützern ist zum Teil möglich.
Diese müssen mit Drittmittelerklärungen bei der Antragstellung belegt werden.
Ebenso kann bürgerschaftliches Engagement (Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern gemeinnütziger Vereine) anerkannt werden.
Was wird gefördert?
Mit Hilfe von LEADER können Baumaßnahmen, Sach- oder Anschaffungskosten für Maschinen, Geräte, Material und Ausstattung, Personalausgaben (für maximal 3 Jahre), Veranstaltungskosten, Dienstleistungen, Konzepterstellung und vieles mehr gefördert werden.
Nicht förderfähig sind z.B.
- kommunale Pflichtaufgaben
- Anschaffungen zur Erfüllung der originären Betätigung bei Vereinen (z.B. Sportausstattung bei Sportvereinen)
- Photovoltaik-Anlagen und andere technische Anlagen zur Energiegewinnung
- Maßnahmen im Zusammenhang mit Anbau, Verarbeitung und Vertrieb von Cannabisprodukten
- die Anschaffung gebrauchter Gegenstände
- Wegebaumaßnahmen
- Projektfolgekosten
Bitte besprechen Sie mit dem Regionalmanagement die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
Wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird auch die Mehrwertsteuer gefördert.
Gewinnorientierte Wirtschaftsprojekte (z.B. zur Schaffung von Infrastruktur wie Läden oder Gastronomie oder Existenzgründungen) müssen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung z.B. Businessplan vorlegen. Der Fördersatz für einnahmeschaffende Investitionen wird aufgrund der kommenden Richtlinienänderung ab 2025 auf 40% begrenzt bleiben.
Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe ist durch die Agrar-De-Minimis-Regelungen nur in geringem Umfang möglich (aktueller Schwellenwert laut Richtlinie 15.000 €).
Es gilt das Erstattungsprinzip, der Projektträger muss zunächst die Kosten des Projektes vorfinanzieren und bekommt die Ausgaben (auch nach Projektabschnitten) jeweils anteilig erstattet.
In der der Regel gibt es zwei Bewerbungsphasen (Projektaufrufe) pro Jahr, in dieser Zeit veranstaltet das Regionalmanagement mehrere Informationsabende zu Bewerbungsmöglichkeiten und Projektdurchführung und berät Interessierte natürlich auch individuell.
Projektträger bewerben sich beim lokalen Entscheidungsgremium (Erweiterter Vorstand) mit einem Bewerbungsbogen.
Alle Projektbewerbungen werden anhand unsere Bewertungsmatrix vom Auswahlgremium, dem Erweiterten Vorstand, bewertet und in ein Punkteranking gebracht. Die am höchsten bewerteten Projekte, die ins jeweilige Budget des Projektaufrufes passen, werden als LEADER-Projekte ausgewählt.
Download:
Nachfolgend haben wir die wichtigsten neun Schritte von der Projektidee hin zum LEADER-Projekt zusammengetragen.
Die 9 Schritte von der Projektidee zur Umsetzung
Sie haben eine gute Idee für ein Projekt. Ihr Projektidee trägt zur positiven Entwicklung unserer Region bei. | |
Das Regionalmanagement berät Sie und prüft, ob Ihr Projekt die Fördervoraussetzungen erfüllt und zu mindestens einem der Entwicklungsziele unserer Regionalen Entwicklungsstrategie passt. Gleichzeitig holt das Regionalmanagement ein erstes Feedback von der Bezirksregierung ein. | |
Sie füllen den Bewerbungsbogen für das lokale Entscheidungsgremium - den Erweiterten Vorstand - aus. Bitte beachten Sie dabei die Abgabefristen der einzelnen Projektaufrufe. | |
Es erfolgt eine Vorbewertung durch den Geschäftsführenden Vorstand als Diskussionsgrundlage bei der nächsten Projektauswahlsitzung. | |
Bei der Auswahlsitzung erfolgt eine endgültige Bewertung durch den Erweiterten Vorstand anhand der Bewertungsmatrix. Hier entscheidet sich, ob Ihr Projekt förderwürdig ist und ob es sich durch die in der Bewertungsmatrix erreichte Punktzahl bei diesem Projektaufruf zur Förderung qualifiziert hat. | |
Wenn Ihre Projektbewerbung positiv beschieden wurde, stellen Sie einen LEADER-Förderantrag an die Bezirksregierung. Das Regionalmanagement unterstützt Sie beim Verfassen des Antrages und hilft bei den nötigen Anlagen. | |
Die Bezirksregierung prüft Ihren Förderantrag. | |
Der Bewilligungsbescheid ist da. | |
| Ihr Projekt kann starten. Die Projektumsetzung beginnt. Das Regionalmanagement unterstützt Sie weiter bei Administration (Formalien und Mittelabrufe) und Öffentlichkeitsarbeit. |